Ablauf nach einer persönlichen und positiven Ersteinschätzung:
Sie schicken uns Ihre Kündigung und Ihren Arbeitsvertrag zu. Wir prüfen innerhalb weniger Stunden die Erfolgsaussichten.
Innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung reichen wir die Kündigungsschutzklage ein.
Nach vier bis sechs Wochen folgt meist der Gütetermin beim Arbeitsgericht.
In über 80 % der Fälle endet dieser Termin mit einem Erfolg, Sie erhalten eine Abfindung und das Verfahren ist abgeschlossen.
Diese Fälle zeigen: Es geht nicht darum, Recht zu behalten. Es geht darum, das Beste aus einer schwierigen Situation zu machen.
6 Jahre im Betrieb, bekam zunächst ein Angebot von 1.500 €. Nach unserer Klage endete die Verhandlung mit ca. 12.000 € Abfindung.
der nach 5 Jahren fristlos entlassen wurde, erhielt nach einer taktischen Einigung drei Monatsgehälter, ein sauberes Zeugnis und die Abrechnung seiner Überstunden und Resturlaubstage.
Ein Teamleiter, fristlos entlassen nach einem Streit, konnte seine Kündigung in eine ordentliche umwandeln und zusätzlich zwei Monatsgehälter plus ein sehr gutes Zeugnis sichern.
Die meisten wollen selbstverständlich nicht nach einer Kündigung weiterhin beim selben Arbeitgeber tätig sein, wir machen dies aus taktischen Gründen.
Durch die Kündigungsschutzklage wird das Verfahren offiziell, das ist notwendig, da wir nur 3 Wochen Zeit haben, um die Kündigung anzufechten. Der Arbeitgeber steht dann vor der Wahl:
Entweder einen teuren, langwierigen Prozess mit ungewissem Ausgang führen oder eine Abfindung anbieten, um die Sache schnell und einvernehmlich zu beenden.
Meistens geschieht Letzteres, oft schon beim Gütetermin nach wenigen Wochen.
Ja, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Anwaltskosten, sobald Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Wir arbeiten auf Provisionsbasis, es fällt ein geringer prozentualer Anteil von der Abfindungshöhe an, die ausgezahlt wird, Sie zahlen nur wenn unsere Maßnahmen erfolgreich sind und Sie die Abfindung erhalten.